§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Beförderungs- und Chauffeurdienstleistungen der

YC Günaydin Taxi & Mietwagen OG
Forchheimergasse 34/234, 1230 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 480091 t, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU72761629
Telefon: +43 670 351 57 66 | E-Mail: office@my-ride.at
Website: https://my-ride.at

(im Folgenden „GLOBALANE“ oder „wir“). GLOBALANE ist die Marke, unter der die YC Günaydin Taxi & Mietwagen OG ihre Chauffeurdienstleistungen anbietet. Vertragspartner des Kunden ist stets die YC Günaydin Taxi & Mietwagen OG.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich angeführt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn GLOBALANE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn GLOBALANE ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils gültige Fassung dieser AGB, die auf https://my-ride.at abrufbar ist.

§ 2 Leistungsbeschreibung

GLOBALANE erbringt Personenbeförderungsleistungen als Mietwagen- bzw. Chauffeurservice mit Fahrer im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw gemäß Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 – GelverkG). Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf vorherige Bestellung und Bestätigung; GLOBALANE nimmt keine Fahrgäste ohne vorherige Buchung auf und unterhält keinen Standplatzbetrieb. Es gilt der jeweils vereinbarte Preis, nicht ein Taxametertarif.

Gegenstand der Leistung ist die Beförderung von Personen samt üblichem Reisegepäck (§ 10) von Tür zu Tür, insbesondere:

  • Flughafentransfers (mit Flugüberwachung gemäß § 7),
  • Langstrecken- und internationale Fahrten (z. B. Wien–Budapest, Wien–Prag, Wien–München),
  • Tagestouren und Ausflugsfahrten,
  • stundenweise Buchungen (Chauffeurservice auf Zeit),
  • Geschäfts-, Event- und Privatfahrten.

Die Beförderung erfolgt mit Fahrzeugen der jeweils gebuchten Kategorie, in den gehobenen Kategorien insbesondere Mercedes-Benz E-Klasse, S-Klasse und V-Klasse bzw. gleichwertigen Fahrzeugen. In der Kategorie Economy kommen komfortable Fahrzeuge vergleichbarer Klasse zum Einsatz (z. B. Mercedes-Benz C-Klasse Kombi oder gleichwertig); das konkrete Modell kann variieren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelfahrzeug oder eine bestimmte Marke besteht nicht; maßgeblich ist die bestätigte Fahrzeugkategorie.

GLOBALANE ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter, konzessionierter Subunternehmer zu bedienen. In diesem Fall bleibt GLOBALANE Vertragspartner des Kunden und haftet für die Leistung des Subunternehmers wie für eigenes Handeln.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Preislisten oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Buchungsanfrage zu stellen (invitatio ad offerendum).

Anfragen können über das Buchungsformular auf der Website, per WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Mit seiner Anfrage gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn GLOBALANE die Buchung ausdrücklich bestätigt, in der Regel in Textform (E-Mail oder WhatsApp), im Einzelfall auch telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform. Der automatische Eingang bzw. eine automatische Empfangsbestätigung einer Anfrage stellt noch keine Annahme dar.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Abhol- und Zieladresse, Datum und Uhrzeit, Personenzahl, Gepäck, Flugnummer (bei Flughafentransfers), Kindern (Alter/Größe für Kindersitze) sowie zu Sonderwünschen. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, trägt er die dadurch verursachten, nachweislichen Mehrkosten (Verrechnung nach den Sätzen gemäß § 4); kann die Leistung wegen schuldhaft unrichtiger oder unvollständiger Angaben nicht erbracht werden, gelten die Storno- bzw. No-Show-Regelungen der § 6 und § 7 einschließlich des Nachweisrechts des Kunden und der Anrechnung ersparter Aufwendungen sinngemäß.

§ 4 Preise und Fixpreise

GLOBALANE nennt dem Kunden vor Fahrtantritt einen verbindlichen Fixpreis. Der bestätigte Fixpreis gilt für die bestätigte Strecke bzw. Buchungsdauer, den bestätigten Termin, die bestätigte Fahrzeugkategorie sowie die angegebene Personen- und Gepäckanzahl. Übersteigen die tatsächliche Personenzahl oder das tatsächliche Gepäck die Buchung oder die zulässige Kapazität des eingeteilten Fahrzeugs, ist der Fahrer berechtigt, die Beförderung der überzähligen Personen bzw. Gepäckstücke zu verweigern; unterbleibt die Fahrt aus diesem Grund insgesamt, wird sie als No-Show gemäß § 6 und § 7 behandelt. Ein Upgrade auf eine größere Fahrzeugkategorie erfolgt nur nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis nach Vereinbarung.

Im Fixpreis enthalten sind:

  • Fahrzeug samt Fahrer und Kraftstoff,
  • Maut- und Vignettengebühren für die bestätigte Route,
  • die Beförderung üblichen Reisegepäcks gemäß § 10,
  • die inkludierten Wartezeiten gemäß § 7,
  • die gesetzliche Umsatzsteuer.

Nicht im Fixpreis enthalten und gesondert zu vergüten sind ausschließlich Mehrleistungen, die der Kunde nach Vertragsabschluss wünscht oder verursacht, insbesondere: Routenänderungen und Zusatzstopps auf Kundenwunsch, Wartezeiten über das inkludierte Ausmaß hinaus (§ 7), Überschreitung der gebuchten Dauer bei stundenweiser Buchung sowie Park-, Einfahrts- oder Eintrittsgebühren, die durch vom Kunden gewünschte Zwischenstopps oder Ziele entstehen. GLOBALANE weist den Kunden nach Möglichkeit vor Entstehen der Mehrkosten darauf hin.

Für solche Mehrleistungen gelten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, folgende Sätze:

  • Wartezeit über das inkludierte Ausmaß hinaus (§ 7): EUR 10,00 je angefangene 15 Minuten; die Verrechnung beginnt mit Ablauf der inkludierten Wartezeit;
  • Zusatzstopp auf Kundenwunsch: EUR 10,00 je Stopp; Standzeiten am Zusatzstopp werden ab deren Beginn nach dem vorstehenden Wartezeitsatz verrechnet;
  • Routenänderungen und Abweichungen von der bestätigten Route auf Kundenwunsch: EUR 2,00 je zusätzlich gefahrenem Kilometer;
  • Überschreitung der gebuchten Dauer bei stundenweiser Buchung: 50 % des vereinbarten Stundensatzes je angefangene 30 Minuten; die Verrechnung beginnt mit Ablauf der gebuchten Dauer.

Angefangene Abrechnungseinheiten werden jeweils als volle Einheiten verrechnet. Park-, Einfahrts- oder Eintrittsgebühren werden in tatsächlich angefallener Höhe weiterverrechnet.

Zusatzstopps und Routenänderungen nach Fahrtantritt werden nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Fahrer kann sie ablehnen, wenn der Zeitplan, Folgeaufträge oder die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten entgegenstehen.

Eine einseitige Preiserhöhung durch GLOBALANE nach Buchungsbestätigung findet nicht statt.

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt über die jeweils vereinbarten bzw. angebotenen Zahlungsarten, derzeit insbesondere Barzahlung beim Fahrer sowie – nach Vereinbarung – Zahlung per Überweisung auf Rechnung. Eine Online-Zahlung über die Website findet derzeit nicht statt.

Bei Barzahlung ist das Entgelt mit Ende der Fahrt fällig. Bei Zahlung auf Rechnung ist das Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. GLOBALANE ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen Leistungen oder Erstbuchungen, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu vereinbaren.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern die Verzugszinsen nach § 456 UGB. Der Ersatz der dem Gläubiger entstandenen, zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassokosten richtet sich nach § 1333 Abs 2 ABGB.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit gerichtlich festgestellten oder von GLOBALANE anerkannten Gegenforderungen zulässig; gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für die in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Fälle (insbesondere Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung oder bei Zahlungsunfähigkeit von GLOBALANE).

§ 6 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann eine bestätigte Buchung jederzeit stornieren. Es gelten folgende Stornobedingungen, gerechnet ab Zugang der Stornoerklärung bei GLOBALANE bis zum vereinbarten Fahrtbeginn (Abholzeit):

  • bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn: kostenlos – es fallen keinerlei Stornokosten an;
  • weniger als 48 Stunden bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: 50 % des vereinbarten Fixpreises;
  • weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show, § 7): 100 % des vereinbarten Fixpreises.

Die Stornierung bedarf keiner besonderen Form; Textform (E-Mail an office@my-ride.at oder WhatsApp-Nachricht) genügt, ebenso eine telefonische Stornierung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei GLOBALANE.

Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass GLOBALANE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung des Fahrzeugs werden angerechnet.

Umbuchungswünsche (Änderung von Termin oder Strecke) berücksichtigt GLOBALANE nach Möglichkeit und Verfügbarkeit; ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht. Führt eine Änderung zu einer anderen Leistung, wird ein neuer Fixpreis vereinbart.

§ 7 No-Show und Wartezeiten

Flughafentransfers (Abholung vom Flughafen): GLOBALANE überwacht die angegebene Flugnummer (Flugüberwachung). Bei Flugverspätungen von bis zu drei Stunden gegenüber der planmäßigen Landezeit verschiebt sich die Abholzeit automatisch entsprechend der tatsächlichen Landezeit, ohne Mehrkosten für den Kunden. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden erfolgt die Abholung nach Verfügbarkeit; GLOBALANE bemüht sich nach besten Kräften, die Abholung dennoch durchzuführen, gegebenenfalls mit einem Ersatzfahrzeug oder durch einen Subunternehmer gemäß § 2. Ist GLOBALANE die Abholung trotz zumutbarer Bemühungen nicht möglich, wird der vereinbarte Fahrpreis vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, die Haftung nach § 13 für von GLOBALANE zu vertretende Schäden bleibt unberührt. Ab der tatsächlichen Landung ist eine Wartezeit von 60 Minuten im Fixpreis inkludiert.

Flugannullierungen, Umbuchungen auf einen anderen Flug sowie Umleitungen auf einen anderen Flughafen hat der Kunde GLOBALANE unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung im Fall einer Annullierung, wird die Fahrt als No-Show im Sinne dieses § 7 behandelt. Bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug bemüht sich GLOBALANE nach Verfügbarkeit um eine Abholung zur neuen Ankunftszeit; es gelten die Regelungen zu Umbuchungswünschen gemäß § 6. Die Abholung von einem anderen als dem bestätigten Flughafen (z. B. bei Umleitung) ist eine neue Leistung, für die ein neuer Preis nach Vereinbarung gilt.

Sonstige Abholungen: Bei allen übrigen Abholungen ist eine Wartezeit von 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit im Fixpreis inkludiert. Eine automatische Überwachung von Zug- oder sonstigen Ankunftszeiten (z. B. bei Bahnhofsabholungen) erfolgt nicht; maßgeblich ist die vereinbarte Abholzeit. Der Kunde ist gehalten, absehbare Verspätungen (z. B. Zugverspätungen) unverzüglich telefonisch oder per WhatsApp mitzuteilen; GLOBALANE bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit, die Abholzeit zu verschieben.

Nach Ablauf der inkludierten Wartezeit ist GLOBALANE berechtigt, für weitere Wartezeit ein zusätzliches Wartezeitentgelt nach den Sätzen gemäß § 4 zu verrechnen, sofern der Fahrer weiter warten kann. Ist der Kunde nach Ablauf der inkludierten Wartezeit weder erschienen noch über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar, gilt die Fahrt als Nichterscheinen (No-Show); Voraussetzung für einen Abbruch der Fahrt ist, dass der Fahrer zuvor mindestens einen Kontaktversuch über die vom Kunden angegebene Telefonnummer unternommen und dokumentiert hat. Im No-Show-Fall ist GLOBALANE berechtigt, die Fahrt abzubrechen und 100 % des vereinbarten Fixpreises gemäß § 6 zu verrechnen; das Nachweisrecht des Kunden und die Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß § 6 gelten auch in diesem Fall. Der Kunde ist gehalten, im Zeitraum um die Abholung unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar zu sein und Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Widerrufsrecht (FAGG)

Verträge über die Beförderung von Personen sind gemäß § 1 Abs 2 Z 9 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vom Anwendungsbereich des FAGG weitgehend ausgenommen; ein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach dem FAGG besteht bei der Buchung von Personenbeförderungsleistungen daher nicht. Soweit einzelne Leistungen – insbesondere Tagestouren und Ausflugsfahrten – als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausnahmsweise dem FAGG unterliegen sollten, bestünde auch insoweit gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag – wie bei Buchungen von GLOBALANE – einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsieht.

Dem Kunden steht daher kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Unabhängig davon gewährt GLOBALANE allen Kunden vertraglich die kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn gemäß § 6 dieser AGB. Diese vertragliche Stornoregelung bleibt vom Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts unberührt.

§ 9 Pflichten des Fahrgasts

Der Fahrgast ist verpflichtet:

  • während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen (§ 106 KFG) und den sicherheitsbezogenen Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten;
  • das Fahrzeug pfleglich zu behandeln; für vom Fahrgast schuldhaft verursachte Beschädigungen oder über die gewöhnliche Nutzung hinausgehende Verschmutzungen (z. B. Verunreinigung des Innenraums) hat der Kunde die tatsächlichen, angemessenen Reinigungs- bzw. Reparaturkosten zu ersetzen. Ist eine Sonderreinigung erforderlich (z. B. bei Erbrochenem), betragen die Reinigungskosten in der Regel EUR 150,00 bis EUR 250,00 je nach Aufwand; beiden Parteien steht der Nachweis offen, dass im Einzelfall geringere oder höhere tatsächliche Kosten entstanden sind. Zusätzlich hat der Kunde GLOBALANE den nachweislichen Nutzungsausfall für die reinigungsbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs zu ersetzen;
  • das Rauchverbot im Fahrzeug einzuhalten (einschließlich E-Zigaretten); der Konsum von Speisen und alkoholischen Getränken im Fahrzeug bedarf der Zustimmung des Fahrers;
  • bei der Buchung mitzuteilen, wenn Kinder befördert werden, die eine Kindersicherung benötigen (Alter und Größe); Kindersitze werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe bei der Buchung nach Maßgabe der Verfügbarkeit kostenfrei bereitgestellt.

Wird ein Kind, das nach § 106 KFG einer geeigneten Kindersicherung bedarf, bei der Buchung nicht angegeben und ist im Fahrzeug keine geeignete Kindersicherung verfügbar, darf der Fahrer das Kind nicht befördern; er ist in diesem Fall berechtigt, die Beförderung des Kindes bzw. die Fahrt insgesamt zu verweigern. Unterbleibt die Fahrt aus diesem Grund, wird sie als No-Show gemäß § 6 und § 7 behandelt; der vereinbarte Fixpreis bleibt geschuldet, das Nachweisrecht des Kunden und die Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß § 6 gelten sinngemäß. Nach Möglichkeit bemüht sich GLOBALANE, kurzfristig eine geeignete Kindersicherung zu beschaffen; dabei anfallende Wartezeiten und Besorgungsfahrten werden nach den Sätzen gemäß § 4 verrechnet, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Der Fahrer ist berechtigt, die Beförderung zu verweigern oder abzubrechen, wenn vom Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs, des Fahrers oder des Fahrzeugs ausgeht, insbesondere bei aggressivem, alkohol- oder suchtmittelbedingt enthemmtem Verhalten, oder wenn der Fahrgast trotz Aufforderung gegen wesentliche Pflichten nach diesem § 9 verstößt. Der Abbruch kann auch durch Absetzen des Fahrgasts an einer geeigneten, sicheren Stelle erfolgen. Beruht die Verweigerung oder der Abbruch auf einem Verschulden des Fahrgasts, bleibt der volle vereinbarte Fahrpreis geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was GLOBALANE durch anderweitige Verwendung des Fahrzeugs erwirbt; bereits geleistete Zahlungen werden insoweit nicht erstattet. Dem Kunden steht – wie nach § 6 – der Nachweis offen, dass GLOBALANE kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

§ 10 Gepäck und Tiere

Im Fixpreis inkludiert ist die Beförderung des üblichen Reisegepäcks der gebuchten Personenzahl im Rahmen der Kapazität der gebuchten Fahrzeugkategorie. Das Gepäck muss transportsicher verpackt sein und darf Fahrzeug oder Insassen nicht gefährden.

Sondergepäck – insbesondere Sperrgepäck, Sportgeräte (z. B. Ski, Golfbags, Fahrräder), Musikinstrumente, Kinderwagen oder Rollstühle – wird nur nach vorheriger Vereinbarung befördert und ist bei der Buchung anzugeben, damit ein geeignetes Fahrzeug eingeteilt werden kann.

Tiere werden nur nach vorheriger Vereinbarung befördert, kleinere Tiere in einer geeigneten Transportbox, größere Hunde entsprechend gesichert. Assistenz- und Blindenführhunde werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe befördert.

GLOBALANE haftet für Gepäckschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des § 13. Der Kunde ist gehalten, Wertgegenstände, Dokumente und zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck bei sich zu führen.

§ 11 Verspätungen, Fahrzeugausfall und höhere Gewalt

GLOBALANE plant Fahrten mit angemessenen Zeitreserven. Beeinträchtigungen durch Umstände, die GLOBALANE nicht zu vertreten hat – insbesondere Verkehrslage (Stau, Unfälle, Sperren), Witterung, behördliche Maßnahmen, Grenzkontrollen, Streiks oder sonstige Fälle höherer Gewalt – können jedoch zu Verspätungen führen. Solche Umstände hat GLOBALANE nicht zu vertreten.

Die Abholzeit und damit die zeitliche Reserve bis zu einem Abflug, einer Zugabfahrt oder einem Termin bestimmt der Kunde. GLOBALANE haftet nicht für verpasste Flüge, Anschlüsse oder Termine, wenn der Kunde die Vorlaufzeit zu knapp gewählt hat oder die Verspätung auf nicht von GLOBALANE zu vertretende Umstände zurückzuführen ist; die Haftung nach § 13 für von GLOBALANE zu vertretende Umstände bleibt unberührt. Auf Wunsch empfiehlt GLOBALANE unverbindlich angemessene Vorlaufzeiten.

Fällt ein Fahrzeug kurzfristig aus (z. B. Defekt, Unfall), bemüht sich GLOBALANE unverzüglich um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, gegebenenfalls einer höheren Kategorie ohne Mehrpreis oder unter Einschaltung eines Subunternehmers gemäß § 2. Ist die Beförderung endgültig unmöglich und hat keine Partei dies zu vertreten, entfällt der Entgeltanspruch; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.

§ 12 Internationale Fahrten

Bei grenzüberschreitenden Fahrten ist der Fahrgast selbst dafür verantwortlich, dass er und alle mitreisenden Personen über gültige Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis, erforderliche Visa, Aufenthaltstitel) verfügen und die jeweiligen Einreise-, Ausreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen der berührten Staaten erfüllen.

Grenzkontrollen, dadurch bedingte Wartezeiten sowie die Verweigerung der Ein- oder Ausreise durch Behörden sind nicht von GLOBALANE zu vertreten. Kann die Fahrt aus Gründen, die in der Person oder Sphäre eines Fahrgasts liegen – insbesondere wegen fehlender oder ungültiger Reisedokumente, eines Einreiseverbots oder einer sonstigen behördlichen Ein- oder Ausreiseverweigerung –, nicht angetreten, nicht fortgesetzt oder nur mit Verzögerung durchgeführt werden, bleibt der vereinbarte Fahrpreis geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen (insbesondere Treibstoff und Maut) und dessen, was GLOBALANE durch anderweitige Verwendung des Fahrzeugs erwirbt; dem Kunden steht – wie nach § 6 – der Nachweis offen, dass GLOBALANE kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Nachweisliche Mehraufwendungen (z. B. zusätzliche Wartezeit) werden nach den Sätzen gemäß § 4 verrechnet. Eine erforderlich werdende Rückbeförderung ab der Grenze ist eine gesonderte, zusätzlich zu vergütende Leistung; das Entgelt hierfür richtet sich nach dem Kilometersatz gemäß § 4 bzw. nach Vereinbarung.

§ 13 Haftung

GLOBALANE haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GLOBALANE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von GLOBALANE nur für atypische Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Nicht von diesem Ausschluss erfasst ist insbesondere die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von gemäß § 10 übernommenem Gepäck; hierfür haftet GLOBALANE auch bei leichter Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt mit EUR 1.000,00 je Gepäckstück. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden generell ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Unberührt bleiben die zwingende Haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sämtliche zwingenden Verbraucherrechte, insbesondere nach dem KSchG.

Der Kunde haftet GLOBALANE für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen (siehe auch § 9).

Verjährung: Schadenersatzansprüche von Unternehmern gegen GLOBALANE – ausgenommen Ansprüche aus Personenschäden – sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Fundgegenstände

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden von GLOBALANE nach Feststellung verwahrt und nach den gesetzlichen Bestimmungen über Fundgegenstände behandelt; GLOBALANE ist berechtigt, Fundgegenstände an die zuständige Fundbehörde zu übergeben. Kunden werden gebeten, den Verlust von Gegenständen umgehend unter +43 670 351 57 66 oder office@my-ride.at zu melden.

Die Rückgabe erfolgt nach Terminvereinbarung am Sitz von GLOBALANE oder – auf Wunsch und Kosten des Kunden – durch Versand auf Gefahr des Kunden. Eine über die sichere Verwahrung hinausgehende Haftung für zurückgelassene Gegenstände besteht nur nach Maßgabe des § 13.

§ 15 Datenschutz

GLOBALANE verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden (insbesondere Name, Kontaktdaten, Buchungs- und Fahrtdaten, bei Flughafentransfers die Flugnummer) ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG), vor allem zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Beförderungsvertrags.

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung, die auf der Website https://my-ride.at abrufbar ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates (Art 6 Rom-I-Verordnung) unberührt.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere § 14 KSchG; die gesetzlichen Gerichtsstände für Klagen von Verbrauchern bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen einzelner Vertragsabreden bedürfen zu Beweiszwecken der Textform (z. B. E-Mail). Gegenüber Verbrauchern bleibt die Wirksamkeit formloser Erklärungen von GLOBALANE bzw. ihrer Vertreter gemäß § 10 Abs 3 KSchG unberührt.

Hinweis zur Streitbeilegung: Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission mit 20. Juli 2025 eingestellt. GLOBALANE ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) teilzunehmen. Für Verbraucher zuständige Schlichtungsstelle wäre die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, https://www.verbraucherschlichtung.at. Unabhängig davon bemüht sich GLOBALANE, Beanstandungen direkt mit dem Kunden einvernehmlich zu lösen; Beschwerden richten Sie bitte an office@my-ride.at.

Stand: Juli 2026

Alle Leistungen & Ziele im Überblick

GLOBALANE Chauffeur & Airport ServiceAuftritt der YC Günaydin Taxi und Mietwagen OG · Forchheimergasse 34/234, 1230 Wien · Impressum
AnrufenWhatsAppAnfrage
×
HomeLeistungen & PreiseChauffeurservice WienFlughafentransferÜber Uns

Premium Chauffeur- & Fahrservice in Wien

Mercedes E-, S- & V-Klasse mit professionellem Chauffeur – Flughafentransfer, Langstrecke, Tagestouren und stundenweise Buchung. Transparente Fixpreise, Tür zu Tür, rund um die Uhr.

Wohin möchten Sie fahren?

Fixpreis sofort sehen – unverbindlich anfragen, ohne Anmeldung.

Alle Fixpreise gelten für die einfache Fahrt (Hinfahrt) ab Wien. Rückfahrt, Wartezeit & Zwischenstopps gerne auf Anfrage.

✓ Keine Vorauszahlung✓ Gratis-Storno bis 48 h✓ Antwort in wenigen Minuten
© 2026 GLOBALANE · YC Günaydin Taxi & Mietwagen OG · Impressum · AGB · Widerruf · Datenschutz